Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein wegen der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten.
Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten und Risiken vermieden werden, ist die Mitwirkung des Notars vom Gesetzgeber vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung. Er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.
Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend den sachgerechten Entwurf eines Kaufvertrages.
Sicherung von Käufer und Verkäufer,
Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
Gewährleistung für Mängel,
Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
Aufteilung der Erschließungskosten und das
Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf)