Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.
Der Ehegatte oder die nächsten Verwandten können in solchen Situationen nicht automatisch für den Betroffenen handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen (z.B. ein gesetzlicher Betreuer) über das eigene weitere Befinden entscheiden.
Wir bereiten für diese Notfälle geeignete Vollmachten und andere Anordnungen vor. Dadurch haben Sie die Gewähr, dass die erteilten Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.