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Schenken und Vererben




Häufig besteht Bedarf, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation zu übertragen.

Rechtlich komplexe Übertragungen von Grundbesitz, Erb- und Geschäftsanteilen sowie künftige Schenkungen bedürfen der notariellen Beurkundung, ebenso Erb- und Pflichtteilsverzichte. Der Notar ist hierbei der fachkundige Helfer, um einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Vertrag zu erarbeiten und die Auswirkungen im Einzelnen mit Ihnen zu erörtern.

Das Grundgesetz garantiert die Testierfreiheit:
Durch Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält. Dabei muss sich der Erblasser nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Durch Errichtung einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) kann der Erblasser seinem letzten Willen Geltung verschaffen.

Für alle Regelungen im Bereich des Erbrechts ist aber zu allererst eine kompetente Beratung erforderlich, die Ihnen der Notar – ggf. auch unter Hinzuziehung weiterer kompetenter Berater wie dem Steuerberater – bietet. Damit Ihrem letzten Willen zu optimaler und rechtssicherer Geltung verholfen wird.

Auch bei der Abfassung von Erbscheinsanträgen, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen, Erbauseinandersetzungen sowie für Anträge zur Erlangung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ist der Notar der richtige Ansprechpartner.